Regeln

Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung die Fenster und Türen geschlossen zu halten.

(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung eines Haustieres ist nach Zustimmung des Vermieters (max. 1 Hund) erlaubt. Der Halter hat darauf zu achten, dass die Notdurft des Hundes nicht in der Ferienwohnung erfolgt. Auf dem Gelände des Feriendorfs und im Allgemeinen ist diese fachgerecht zu beseitigen.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

(5) Auf dem Gästeparkplatz des Weiler B steht ein Parkplatz für einen PKW bereit. Dieser ist nicht zugeordnet und frei wählbar.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Der Gast haftet für ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Vermieter oder sein Gehilfe haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren. Es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder nicht möglich.